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30. Juli 2024
Bundestag

Die Wahl­rechts­re­form kommt!

Die Wahl­rechts­re­form kommt!
30. Juli 2024
Bundestag
Wir ver­klei­nern den Bun­des­tag!
Der Bun­des­tag ist in den letz­ten Jah­ren immer wei­ter gewach­sen, auf der­zeit 734 Abge­ord­ne­te. Das ist zum einen teu­er und zum ande­ren inef­fi­zi­ent, wes­halb wir beschlos­sen haben, die Anzahl der Bun­des­tags­sit­ze dau­er­haft auf 630 zu redu­zie­ren. Dazu wer­den Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­te abge­schafft. Dies bedeu­tet auch, dass Wahl­kreis­sie­ger mit den schwächs­ten Erst­stim­men­er­geb­nis­sen nicht mehr garan­tiert in den Bun­des­tag ein­zie­hen. Auch die Grund­man­dats­klau­sel, die es Par­tei­en ermög­lich­te, trotz Schei­terns an der 5-%-Hürde in den Bun­des­tag ein­zu­zie­hen, wenn sie min­des­tens drei Direkt­man­da­te gewan­nen, woll­ten wir abschaf­fen.
Wie lau­tet das Urteil?
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat heu­te das neue Wahl­recht ent­ge­gen den Kla­gen von Uni­on und Lin­ken im Grund­satz bestä­tigt. Damit haben wir für ein zukunfts­fä­hi­ges Wahl­recht und einen hand­lungs­fä­hi­gen Bun­des­tag gesorgt. Ledig­lich die Grund­man­dats­klau­sel bleibt vor­erst bestehen und gilt damit auch für die nächs­te Bun­des­tags­wahl.
Was bedeu­tet das für Dort­mund?
Grund­sätz­lich ändert sich für Dort­mund erst ein­mal nichts. Die Mög­lich­keit, dass es in einem Wahl­kreis kei­ne direkt gewähl­ten Abge­ord­ne­ten gibt, besteht dann, wenn eine Par­tei mehr Direkt­man­da­te erringt, als ihr nach den Zweit­stim­men zuste­hen. In die­sem Fall erhal­ten die Wahl­kreis­sie­ger mit dem schlech­tes­ten Erst­stim­men­er­geb­nis kein Man­dat. Das wird in Dort­mund und auch in NRW vor­aus­sicht­lich nicht pas­sie­ren. Trotz­dem ist es für mich natür­lich ein Ansporn, bei der nächs­ten Wahl ein noch bes­se­res Ergeb­nis zu erzie­len, um euch sicher wei­ter­hin im Bun­des­tag ver­tre­ten zu kön­nen. Ich hof­fe, dass ihr mir dafür wie­der euer Ver­trau­en schenkt.
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