Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Sie ist ein Angriff auf Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung.
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes stärken wir den Schutz vor häuslicher Gewalt konkret: Täter müssen auf Anordnung künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Betroffene Frauen bekommen ein mobiles Empfangsgerät. Wenn sich der Täter gefährlich nähert, wird die Polizei informiert und die Betroffene gewarnt.
Das orientiert sich am spanischen Modell, dort hat dies zu einem deutlichen Rückgang schwerer Gewalttaten geführt.
Wichtig ist: Nicht die Frau muss ihr Leben immer weiter einschränken. Die Auflagen müssen beim Täter ansetzen.
Deshalb kann der Täter zu Anti-Gewalt-Programmen verpflichtet werden, Gefährdungsanalysen werden verbessert und die Strafen werden erhöht.



