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03. November 2022
Wahlkreis

Wei­te­re Ent­las­tun­gen kom­men

Wei­te­re Ent­las­tun­gen kom­men
03. November 2022
Wahlkreis

Bund und Län­der haben ges­tern wei­te­re Ent­las­tun­gen auf­grund
der stei­gen­den Ener­gie­prei­se beschlos­sen bzw. kon­kre­ti­siert. Hier die
wich­tigs­ten Punk­te in Kür­ze:

Sofort­hil­fe: Der Bund über­nimmt den Dezem­ber Gas- oder
Fern­wär­me-Abschlag. Bezahlt man den Gas­an­bie­ter direkt, wird der Abschlag nicht
abge­bucht oder unver­züg­lich zurück­er­stat­tet. Läuft die Abwick­lung über den/die
Vermieter:innen, wird die Ent­las­tung bei der jähr­li­chen
Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung gut­ge­schrie­ben. Wur­den die Abschlä­ge für Dezem­ber
bereits erhöht, ist der Erhö­hungs­be­trag im Dezem­ber nicht zu bezah­len bzw. wird
zurück­er­stat­tet. Egal wel­che Kon­stel­la­ti­on: Das Ver­fah­ren läuft auto­ma­tisch.

Gas­preis­brem­se: Die Brem­se soll ab dem 1.3.2023 kom­men,
aller­dings wird ange­strebt, sie rück­wir­kend ab Febru­ar wir­ken zu las­sen. Jede*r
Kun­de bekommt 80 % des Grund­be­darfs zu einem Fest­preis von 12 Cent/kWh, bei
Fern­wär­me 9,5 Cent. Der Grund­be­darf rich­tet sich nach der
Jah­res­ver­brauchs­pro­gno­se, die dem Sep­tem­ber-Abschlag 2022 zugrun­de gelegt
wur­de. Für die Indus­trie ist eine Brem­se bei 70 % des Ver­brauchs von 2021 für 7
Cent/kWh geplant.

Här­te­fall­fonds: Es wird ver­schie­de­ne Fonds geben, um
Son­der­fäl­le abzu­de­cken. Ins­ge­samt ist dafür ein Volu­men von 12 Mil­li­ar­den Euro
vor­ge­se­hen. Dazu gehört bei­spiels­wei­se ein Fonds für Mieter:innen, die mit
Pel­lets, Öl, Gas aus Tanks etc. hei­zen. Auch für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men,
für die die Abschlags­über­nah­me nicht aus­reicht, wird es wei­te­re Unter­stüt­zun­gen
geben. Und für Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, die ihren Ener­gie­be­darf
nicht wei­ter absen­ken kön­nen.

Strom­preis­brem­se: Die­se soll ähn­lich aus­se­hen wie die
Gas­preis­brem­se. Für Verbraucher:innen und Unter­neh­men sowie für die Indus­trie
wird eine Pau­scha­le zu einem fes­ten Preis über­nom­men. Verbraucher:innen und
Unter­neh­men erhal­ten 80 % (Abschlags­zah­lung Sep­tem­ber 2022) des Stroms zu 40
Cent/kWh. Die Ent­las­tung wird monat­lich von den Ver­sor­gern direkt mit dem
Abschlag ver­rech­net. Indus­trie­un­ter­neh­men erhal­ten den Strom für 13 Cent pro
Kilo­watt­stun­de für 70 %  des
Vor­jah­res­ver­brauchs. Die Brem­se soll ab dem 1.1.2023 grei­fen. Finan­ziert wird
sie durch die Abschöp­fung von Zufalls­ge­win­nen.

49-€-Ticket: Das Ticket kommt digi­tal und bun­des­weit – das
ist nun beschlos­sen. Unklar ist noch, ob es sich schon zum 1.1.2023 rea­li­sie­ren
lässt. Alter­na­tiv zum 1. Febru­ar.

Mit den ande­ren bereits abge­schlos­se­nen und lau­fen­den
Unter­stüt­zun­gen ist das ins­ge­samt ein rie­sen Paket, das es ange­sichts der Kri­se
auch benö­tigt. Die Details ste­hen noch nicht zu jeder Maß­nah­me fest, aber es
wird wei­ter mit Hoch­druck dar­an gear­bei­tet. Ziel ist es, dass wir alle gut
durch den Win­ter kom­men!

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