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10. Februar 2021
Wahlkreis

Über­brü­ckungs­hil­fe III gestar­tet — Anträ­ge kön­nen ab sofort gestellt wer­den

Über­brü­ckungs­hil­fe III gestar­tet — Anträ­ge kön­nen ab sofort gestellt wer­den
10. Februar 2021
Wahlkreis

 „Aus vie­len Gesprä­chen weiß ich, wie sehn­süch­tig vie­le Unter­neh­men auf die­se Nach­richt gewar­tet haben“, kom­men­tiert die Dort­mun­der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Sabine Poschmann den Antrags­start der Über­brü­ckungs­hil­fe III. „Ich bin sehr froh, dass die Bean­tra­gung ab heu­te mög­lich ist. Inner­halb von drei Tagen nach Antrags­stel­lung soll bereits die Aus­zah­lung ers­ter Abschlä­ge erfol­gen. Die­se kön­nen für meh­re­re Mona­te bean­tragt wer­den, so dass in den Unter­neh­men die Liqui­di­tät gewähr­leis­tet wer­den kann.“

Die Über­brü­ckungs­hil­fe rich­tet sich an Unter­neh­men, die von der Coro­na-Pan­de­mie betrof­fen sind, und soll die Finan­zie­rung der fort­lau­fen­den Fix­kos­ten sicher­stel­len. Hier die wesent­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und Inhal­te:

  • Geför­dert wird der Zeit­raum von Novem­ber 2020 bis Juni 2021.
  • Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men, Solo­selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler aus allen Bran­chen.
  • Vor­aus­set­zung ist ein Umsatz­ein­bruch in einem Monat von 30 Pro­zent.
  • Die Zuschuss­hö­he ist mit bis zu 1,5 Mil­lio­nen Euro pro Monat höher als bis­her.
  • Auch die Abschlags­zah­lung wur­de erhöht und kann bis zu 100.000 Euro pro Monat betra­gen.
  • Die Berech­nung der Zuschuss­hö­he ist abhän­gig von der Umsatz­ent­wick­lung im För­der­zeit­raum und staf­felt sich ent­spre­chend.

Die Bean­tra­gung ist mög­lich unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und muss über einen Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt, Buch­prü­fer oder Wirt­schafts­prü­fer erfol­gen.

Hier die Pres­se­mit­tei­lung als PDF her­un­ter­la­den!

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