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30. April 2014
Wahlkreis

Sabine Poschmann enga­giert sich für Ent­las­tung der Kom­mu­nen

Sabine Poschmann enga­giert sich für Ent­las­tung der Kom­mu­nen
30. April 2014
Wahlkreis

Die nord­rhein-west­fä­li­schen Kom­mu­nen haben im Jahr 2013 fast eine Mil­li­ar­de Euro für die Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung vom Bund erhal­ten. Dies bele­gen jüngs­te Zah­len des Düs­sel­dor­fer Minis­te­ri­ums für Arbeit, Inte­gra­ti­on und Sozia­les. Sie zei­gen: Die Ent­las­tung der Kom­mu­nen schrei­tet vor­an.

In Dort­mund belie­fen sich die Gesamt­kos­ten für die Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung im Jahr 2013 auf knapp 61 Mil­lio­nen Euro. Die hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Poschmann (SPD) freut sich, dass gut 45 Mil­lio­nen Euro davon aus Bun­des­mit­teln stam­men: „Eine Ent­las­tung der Kom­mu­nen ist drin­gend gebo­ten. Die Über­nah­me der Kos­ten für die Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung durch den Bund ist ein ers­ter wich­ti­ger Schritt hin zu einer ver­bes­ser­ten Finanz­aus­stat­tung der Kom­mu­nen.“ 

Poschmann for­dert jedoch wei­te­re Anstren­gun­gen, um die kom­mu­na­le Hand­lungs­fä­hig­keit lang­fris­tig zu bewah­ren. Neben den unmit­tel­ba­ren und bereits beschlos­se­nen Maß­nah­men wie der Über­nah­me der Kos­ten für Grund­si­che­rung im Alter oder der Auf­sto­ckung der Mit­tel für die Städ­te­bau­för­de­rung auf 700 Mil­lio­nen Euro setzt sie sich für eine zügi­ge Ver­ab­schie­dung eines Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes ein. Poschmann: „Durch das Bun­des­teil­ha­be­ge­setz wer­den die Kom­mu­nen jähr­lich um wei­te­re fünf Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet. Gegen­wär­tig wird die mit dem Gesetz ver­bun­de­ne Ein­glie­de­rungs­hil­fe für Men­schen mit Behin­de­rung in Nord­rhein-West­fa­len aus­schließ­lich kom­mu­nal finan­ziert. Ich wer­de mich dafür enga­gie­ren, dass das Gesetz 2016 beschlos­sen wird, damit die voll­stän­di­ge Ent­las­tung ab 2017 greift und somit zur nach­hal­ti­gen Sta­bi­li­sie­rung der kom­mu­na­len Finanz­si­tua­ti­on bei­trägt.“

Die Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung wur­de 2003 von der rot-grü­nen Bun­des­re­gie­rung ein­ge­führt, um die Ent­ste­hung und Ver­brei­tung von Alters­ar­mut zu ver­hin­dern. Ursprüng­lich wur­den die Kos­ten für die Leis­tung haupt­säch­lich von den Städ­ten und Gemein­den getra­gen. Ange­sichts einer stei­gen­den Gesamt­be­las­tung wur­de jedoch auf Drän­gen der SPD im Jahr 2011 beschlos­sen, die Kom­mu­nen schritt­wei­se von den Aus­ga­ben für die Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung zu ent­las­ten. Wäh­rend der Bund im Jahr 2013 75 Pro­zent der Kos­ten trug, über­nimmt er die gesam­ten Geld­leis­tun­gen ab 2014 dau­er­haft. Dies hilft ins­be­son­de­re struk­tur­schwa­chen Städ­ten und Regio­nen mit hohen Sozi­al­aus­ga­ben.

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