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16. Oktober 2015
Wahlkreis

Poschmann stimmt gegen Vor­rats­da­ten­spei­che­rung

Poschmann stimmt gegen Vor­rats­da­ten­spei­che­rung
16. Oktober 2015
Wahlkreis

Der Bun­des­tag hat heu­te das Gesetz zur Ein­füh­rung einer Spei­cher­pflicht und einer Höchst­spei­cher­frist für Ver­kehrs­da­ten beschlos­sen. Sabine Poschmann: „Auch wenn das Gesetz nur eine Vor­rats­da­ten­spei­che­rung in engen Gren­zen vor­sieht, so kann ich die­sem nicht zustim­men. Es greift tief in die Grund­rech­te der Bür­ger ein und stellt sie unter Gene­ral­ver­dacht“. Die Dort­mun­der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te stimm­te daher heu­te gegen die Vor­la­ge. Sie erklärt ihre Ableh­nung zudem mit der umstrit­te­nen Wirk­sam­keit der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bei der Ter­ror- und Ver­bre­chens­be­kämp­fung.

Das Gesetz sieht vor, künf­tig Inter­net- und Tele­fon­ver­kehrs­da­ten zehn Wochen lang zu spei­chern. Dies beinhal­tet die Infor­ma­tio­nen, wer wann mit wem tele­fo­niert oder eine E‑Mail geschrie­ben hat. Die Inhal­te der Kom­mu­ni­ka­ti­on wer­den nicht doku­men­tiert. 

Um die Grund­rech­te der Betrof­fe­nen auf Daten­schutz und Schutz ihrer Pri­vat­sphä­re zu wah­ren, soll der Daten­ab­ruf dabei nur zur Ver­fol­gung von schwers­ten Straf­ta­ten mög­lich sein. Daten von Berufs­ge­heim­nis­trä­gern wie Jour­na­lis­ten, Anwäl­ten oder Ärz­ten unter­lie­gen einem Ver­wer­tungs­ver­bot. Es gibt einen stren­gen Rich­ter­vor­be­halt, das heißt Ermitt­lungs­be­hör­den dür­fen nur auf rich­ter­li­chen Beschluss hin die Daten abru­fen. Der Straf­ta­ten­ka­ta­log wur­de zudem deut­lich redu­ziert. 

„Die Vor­la­ge ist zwar deut­lich restrik­ti­ver als das 2010 vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gekipp­te Gesetz. Den­noch bin ich mir sicher, dass auch die­se ‚ein dif­fus bedroh­li­ches Gefühl des Beob­ach­tet-seins her­vor­ru­fen‘ wird, wie es schon damals im Urteil hieß. Und die­ser Preis ist defi­ni­tiv zu hoch“, erklärt Poschmann.

Die Abge­ord­ne­te beklagt zudem, dass das Gesetz über­stürzt und ohne Zeit für eine brei­te Dis­kus­si­on, basie­rend auf stich­hal­ti­gen empi­ri­schen Erkennt­nis­sen und grund­recht­li­chen Erwä­gun­gen, ver­ab­schie­det wur­de. 

Hier die Pres­se­mit­tei­lung als PDF her­un­ter­la­den

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