Sabine Poschmann MdBSabine Poschmann MdB
  • Über mich
    • Mit­glied­schaf­ten
    • Glä­ser­ne Abge­ord­ne­te
    • Pres­se­fo­tos
  • Aktu­el­les
  • Wahl­kreis
  • Bun­des­tag
    • Info­post
    • Reden im Ple­num
    • Erfol­ge der Frak­ti­on
    • Besuch in Ber­lin
  • News
  • Kon­takt
16. Februar 2015
Wahlkreis

Poli­tik für den Mit­tel­stand

Poli­tik für den Mit­tel­stand
16. Februar 2015
Wahlkreis

Gespräch mit Sabine Poschmann MdB,
Beauf­trag­te für Mit­tel­stand
und Hand­werk der

SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on

Die Doku­men­ta­ti­ons- und Mel­de­pflich­ten beim Min­dest­lohn­ge­setz waren Schwer­punkt­the­ma beim Gespräch zwi­schen der Mit­tel­stands­be­auf­trag­ten der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, Sabine Poschmann, und den BDS-Ver­tre­tern Hans-Peter Mur­mann und Joa­chim Schä­fer. Die Ver­bands­re­prä­sen­tan­ten rich­te­ten ihren Blick vor allem auf den § 17 des Min­dest­lohn­ge­set­zes, nach­dem eine Ver­pflich­tung zur Auf­zeich­nung der Arbeits­zeit von gering­fü­gig und kurz­fris­tig Beschäf­tig­ten sowie für die in § 2a des Schwarz­ar­beit­be­kämp­fungs­ge­set­zes genann­ten Wirt­schafts­be­rei­chen Beschäf­tig­ten ein­ge­führt wird. Nach Ansicht des BDS bedeu­tet dies für die Unter­neh­men, unab­hän­gig davon, ob sie bei der Lohn­hö­he vom Min­dest­lohn betrof­fen sind oder nicht, erheb­li­che Büro­kra­tie­kos­ten. Beson­ders klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ver­füg­ten viel­fach über kei­ne detail­lier­ten Arbeits­zeit­er­fas­sungs­sys­te­me – so die BDS-Ver­tre­ter –, son­dern setz­ten häu­fig auf die soge­nann­te Ver­trau­ens­ar­beits­zeit. Und letz­te­re Beson­der­heit blen­de das Gesetz kom­plett aus, hob Joa­chim Schä­fer her­vor und pro­gnos­ti­zier­te, dass dies in der Pra­xis – gera­de in den Fäl­len, in denen ent­we­der Stück­lohn ver­ein­bart oder aber nicht bezahl­te War­te­zei­ten mit­kal­ku­liert wur­den –, zu erheb­li­chen Pro­ble­men füh­ren wer­de. Glei­ches gel­te auch für Mit­ar­bei­ter im Betrieb, die regel­mä­ßig nicht nach Arbeits­zeit son­dern nach Umsatz ver­gü­tet wür­den.

Sabine Poschmann zeig­te sich auf­ge­schlos­sen für eine Über­prü­fung der ange­spro­che­nen Argu­men­te. Wenn der Pra­xis­test ergä­be, dass Nach­bes­se­run­gen not­wen­dig sei­en, so wür­de sich die Poli­tik dem nicht ver­schlie­ßen. Zunächst aber wol­le man Erfah­run­gen sam­meln und nicht über­has­tet die Din­ge ange­hen. Gera­de beim soge­nann­ten Home­wor­king, das in der Regel auf Ver­trau­ens­ar­beits­zeit set­ze, kön­ne man die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht auf den Arbeit­neh­mer über­tra­gen, der dann die geleis­te­te Arbeits­zeit digi­tal über­mit­teln kön­ne, sag­te Poschmann. Mit der Doku­men­ta­ti­ons­pflicht wol­le man beson­ders dem Miss­brauch bei den Mini-Jobs ent­ge­gen­wir­ken. Außer­dem stel­le man mit einer sol­chen Maß­nah­me kei­nes­falls alle Unter­neh­men unter Gene­ral­ver­dacht, son­dern man lege den Schwer­punkt auf die Unter­neh­men, die schon jetzt unter das Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz fie­len, stell­te die SPD-Mit­tel­stands­be­auf­trag­te klar.

Als einen gefähr­li­chen Fall­strick bezeich­ne­ten Hans-Peter Mur­mann und Joa­chim Schä­fer den § 13 des Min­dest­lohn­ge­set­zes, wonach ein Auf­trag­ge­ber für Ver­pflich­tun­gen sei­nes Sub­un­ter­neh­mers „wie ein Bür­ge, der auf die Ein­re­de der Vor­aus­kla­ge ver­zich­tet hat“, haf­tet. Auch wenn der Auf­trag­ge­ber den Nach­un­ter­neh­mer schrift­lich im Rah­men der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen auf die Ver­pflich­tun­gen aus dem Min­dest­lohn­ge­setz hin­ge­wie­sen habe und der Nach­fol­ger zudem schrift­lich zusi­che­re, den Anfor­de­run­gen des Min­dest­lohn­ge­set­zes zu ent­spre­chen, blie­be dem Auf­trag­ge­ber das Haf­tungs­ri­si­ko. „Das ist unzu­mut­bar“, so uni­so­no die BDS­ler, die in die­sem Zusam­men­hang drin­gend Rechts­si­cher­heit for­der­ten.

Mit die­ser Haf­tungs­re­ge­lung sol­le ver­mie­den wer­den, argu­men­tier­te Sabine Poschmann, dass die Ver­ant­wor­tung an oft­mals schwä­cher posi­tio­nier­te Nach­un­ter­neh­mer abge­ge­ben wür­de. Der Min­dest­lohn müs­se eben­falls von allen nach­ge­ord­ne­ten Unter­neh­men gezahlt wer­den und dür­fe nicht durch das Ein­set­zen von Sub­un­ter­neh­mer umgan­gen wer­den, so Posch­manns unmiss­ver­ständ­li­che Bot­schaft. Daher sei beim Min­dest­lohn­ge­setz auf die bewähr­te, ver­fas­sungs­ge­mä­ße und uni­ons­kon­for­me Rege­lung aus dem Arbeit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­setz zurück­ge­grif­fen wor­den, unter­strich Sabine Poschmann. Um das Risi­ko einer Haf­tung zu mini­mie­ren oder zu ver­hin­dern, sol­le daher der Auf­trag­ge­ber den Auf­trag­neh­mer und des­sen Ange­bot beson­ders gut prü­fen. Dabei spie­le sowohl die Serio­si­tät des Auf­trag­ge­bers als auch die Plau­si­bi­li­tät des Ange­bo­tes eine wich­ti­ge Rol­le. Der Auf­trag­ge­ber habe wei­ter­hin die Mög­lich­keit, Kon­troll­rech­te zu ver­ein­ba­ren, die es ihm gestat­te­ten, die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns zu prü­fen. Auch sei eine ver­trag­li­che Ein­schrän­kung des Haf­tungs­ri­si­kos im Innen­ver­hält­nis mit dem Nach­un­ter­neh­mer denk­bar, aller­dings nicht gegen­über den Arbeit­neh­mern. Die Zuläs­sig­keit bei­der Rech­te kön­ne aller­dings immer nur im Ein­zel­fall beur­teilt wer­den, kon­kre­ti­sier­te die SPD-Abge­ord­ne­te die Rechts­la­ge.

Dass auch frei­wil­li­ge Prak­ti­ka nun­mehr unter das Min­dest­lohn­ge­setz fal­len, fand eben­falls die Kri­tik von Hans-Peter Mur­mann und Joa­chim Schä­fer. So gut wie kein Unter­neh­mer kön­ne es sich mehr leis­ten, jun­gen Men­schen, die über Prak­ti­ka aus­tes­ten woll­ten, ob der gewähl­te Beruf auch wirk­lich den eige­nen Inten­tio­nen und Nei­gun­gen ent­spricht, Per­so­nal für den jewei­li­gen Prak­ti­kan­ten abzu­stel­len und gleich­zei­tig noch 8,50 Euro plus Sozi­al­ab­ga­ben pro Stun­de zu zah­len. Damit wür­den vie­len jun­gen Men­schen unnö­ti­ge Stei­ne für das spä­te­re Berufs­le­ben in den Weg gelegt, so das Argu­ment der BDS-Ver­tre­ter. Dem wider­sprach Sabine Poschmann vehe­ment. Zum einen sei­en Pflicht­prak­ti­ka vom Min­dest­lohn­ge­setz aus­ge­nom­men, zum ande­ren müss­te der „Gene­ra­ti­on Prak­ti­kum“ ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wer­den. Gera­de aus den Rei­hen der Wirt­schaft sei die Kla­ge an die Poli­tik her­an­ge­tra­gen wor­den, wuss­te Poschmann zu berich­ten, dass Unter­neh­men sich einen Wett­be­werbs­vor­teil dadurch ver­schafft hät­ten, indem sie einen Prak­ti­kan­ten­ver­trag nach dem ande­ren abge­schlos­sen hät­ten, um so regu­lä­re Arbeit­neh­mer preis­wert zu erset­zen. Dies füh­re dann zu Wett­be­werbs­nach­tei­len bei den Unter­neh­men, die für die anfal­len­den Tätig­kei­ten fest ange­stell­te Mit­ar­bei­ter beschäf­tig­ten. Zudem sei­en frei­wil­li­ge Prak­ti­ka maxi­mal bis zu drei Mona­ten mög­lich, ohne dass der Min­dest­lohn gezahlt wer­den müs­se, ver­tei­dig­te Sabine Poschmann den Geset­zes­text.

Ein wei­te­rer Gesprächs­punkt war die Auf­for­de­rung der EU an Deutsch­land, die Bedin­gun­gen für den Zugang zu bestimm­ten Beru­fen zu prü­fen, um regu­lie­ren­de Ein­schrän­kun­gen abzu­bau­en. Damit kön­ne auch der Meis­ter­brief zur Dis­po­si­ti­on ste­hen, so die Sor­ge der BDS-Ver­tre­ter, weil meis­ter­pflich­ti­ge Gewer­ke die Qua­li­täts­stan­dards und das deut­sche Aus­bil­dungs­sys­tem sicher­ten. Die SPD-Poli­ti­ke­rin mach­te deut­lich, dass die Fra­ge des Meis­ter­brie­fes eine auto­no­me Ent­schei­dung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land blei­ben müs­se. Zudem zei­ge ein Blick in unse­re Nach­bar­staa­ten, dass die meis­ter­pflich­ti­gen Gewer­ke in Ver­bin­dung mit dem Sys­tem der dua­len Berufs­aus­bil­dung Vor­bild für ande­re EU-Län­der sein soll­ten. Die­se und wei­te­re For­de­run­gen sei­en auch Teil des Antrags zum Erhalt des Meis­ter­brie­fes gewe­sen, den sie mit ihrer Uni­ons­kol­le­gin im Dezem­ber in den Bun­des­tag ein­ge­bracht habe. „Damit wird sicht­bar, dass die SPD mit Ent­schie­den­heit allen Ver­su­chen ent­ge­gen­tritt, den Meis­ter­brief in Fra­ge zu stel­len.“

Ins­ge­samt rücke die jet­zi­ge Regie­rung im Ver­gleich zur vor­he­ri­gen Koali­ti­on den Mit­tel­stand ver­stärkt in den Fokus, sag­te Sabine Poschmann und nann­te als Bei­spiel das Gesetz zur Bekämp­fung von Zah­lungs­ver­zug im Geschäfts­ver­kehr, nach dem Zah­lungs­fris­ten künf­tig nur noch bis zu maxi­mal 60 Tagen ver­ein­bart wer­den kön­nen. Im Geschäfts­ver­kehr zwi­schen Unter­neh­men und öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern wer­de die Frist sogar auf 30 Tage begrenzt, erläu­ter­te Poschmann. Durch die­ses Gesetz wür­den Unter­neh­mer und Selbst­stän­di­ge vor der Gefahr geschützt, wegen feh­len­der Liqui­di­tät Insol­venz anmel­den zu müs­sen, obwohl sie auf dem Papier eigent­lich ein deut­li­ches Plus ver­zeich­nen müss­ten. Zusätz­lich ver­hin­der­ten gesetz­li­che Bestim­mun­gen, dass die­se Rege­lun­gen über die AGB´s oder ander­wei­tig umgan­gen wer­den kön­nen. In die­sem Zusam­men­hang sprach Sabine Poschmann auch das Insol­venz­an­fech­tungs­recht an, das nun refor­miert wer­de. Die Grund­zü­ge der Neu­re­ge­lung sähen vor, dass die Frist, inner­halb der ein Insol­venz­ver­wal­ter erhal­te­ne Zah­lun­gen zurück­for­dern kann, von zehn auf vier Jah­re ver­kürzt wer­de.

Als wei­te­ren Mei­len­stein einer effi­zi­en­ten Mit­tel­stands­po­li­tik apo­stro­phier­te Sabine Poschmann das Eck­punkt­pa­pier zum Büro­kra­tie­ab­bau. Hier habe man unter ande­rem einen Ansatz­punkt gefun­den, Sta­tis­ti­ken so zu digi­ta­li­sie­ren, dass sie für meh­re­re Behör­den glei­cher­ma­ßen ver­wert­bar sei­en und so eine Mehr­fa­cher­stel­lung durch die Unter­neh­men weg­fal­len kön­ne. O‑Ton Poschmann: „Es wäre schön, hier­für auch ein­mal eine Wür­di­gung sei­tens der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft zu erhal­ten.“ Zum Abschluss des Gesprä­ches wur­de zwi­schen Sabine Poschmann und Hans-Peter Mur­mann und Joa­chim Schä­fer ver­ein­bart, den Gedan­ken­aus­tausch in regel­mä­ßi­gen Abstän­den fort­zu­set­zen, spä­tes­tens dann, wenn ers­te Erkennt­nis­se über Ver­wer­fun­gen bei den Doku­men­ta­ti­ons- und Mel­de­pflich­ten im Rah­men des Min­dest­lohn­ge­set­zes vor­lie­gen.

Den Arti­kel anse­hen

ARTIKEL TEILEN
Vorheriger BeitragMittagsessen über den Wolken – Erste politische Bildungsreise 2015Nächster Beitrag Zivilgesellschaftliches Engagement von Unternehmern gewürdigt

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neu­es­te Bei­trä­ge

Ber­li­ner Team zu Besuch im Wahl­kreis12. Dezember 2025
Jubi­lar­eh­rung im Orts­ver­ein Eving08. Dezember 2025
Ren­ten­pa­ket beschlos­sen!05. Dezember 2025

Kate­go­rien

  • Bundestag
  • Wahlkreis
© Sabine Poschmann, MdB     Impressum | Datenschutz
Wir verwenden Cookies für eine bessere Nutzererfahrung. Impressum | Datenschutz
EinstellungenAKZEPTIEREN
Privacy & Cookies Policy

Ihre Privatsphäre

Wenn Sie eine Website besuchen, werden möglicherweise Informationen in Ihrem Browser gespeichert oder von diesem abgerufen, meist in Form von Cookies. Diese Informationen können sich auf Sie, Ihre Vorlieben oder Ihr Gerät beziehen und werden hauptsächlich verwendet, damit die Webseite so funktioniert, wie Sie es erwarten. Die Informationen identifizieren Sie in der Regel nicht direkt, bieten Ihnen jedoch eine personalisierte Web-Erfahrung. Da wir Ihr Recht auf Privatsphäre respektieren, können Sie festlegen, welche Arten von Cookies Sie zulassen möchten. Klicken Sie auf die Überschriften der verschiedenen Kategorien, um mehr zu erfahren und unsere Standardeinstellungen zu ändern. Das Blockieren einiger Arten von Cookies kann sich jedoch auf Ihre Erfahrung mit der Website und den von uns angebotenen Diensten auswirken.
Erforderliche Cookies
immer aktiv
Diese Cookies sind für das Funktionieren der Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht ausgeschaltet werden. Sie werden in der Regel nur als Reaktion auf von Ihnen durchgeführte Aktionen festgelegt, welche eine Abfrage von Diensten erfordern, wie z. B. das Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, Anmelden oder Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er diese Cookies blockiert oder Sie über die Nutzung benachrichtigt, jedoch funktionieren dann einige Teile der Website nicht. Diese Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten.
Analytische Cookies
Mit diesen Cookies können wir Besuche und Zugriffsquellen zählen, um die Leistung unserer Website zu messen und zu verbessern. Sie helfen uns zu erkennen, welche Seiten am meisten und welche am wenigsten beliebt sind und wie sich Besucher auf der Website bewegen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind aggregiert und daher anonym. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, wissen wir nicht, wann Sie unsere Website besucht haben und werden nicht in der Lage sein, die Leistung der Webseite zu überwachen.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN