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19. August 2019
Wahlkreis

Mehr Schutz für Mie­ter durch Wohn- und Miet­pa­ket

Mehr Schutz für Mie­ter durch Wohn- und Miet­pa­ket
19. August 2019
Wahlkreis

In der Ver­gan­gen­heit haben wir bereits eini­ges auf den
Weg gebracht, um die Lage auf dem Woh­nungs­markt zu ent­schär­fen. Aller­dings
zeigt sich, dass wei­te­rer Bedarf besteht. Immer mehr Men­schen haben mit
stei­gen­den Mie­ten zu kämp­fen und Schwie­rig­kei­ten bezahl­ba­ren Wohn­raum zu
fin­den. Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on konn­te im Koali­ti­ons­aus­schuss durch­set­zen,
dass wei­te­re, über den Koali­ti­ons­ver­trag hin­aus gehen­de Maß­nah­men nun ergrif­fen
wer­den. So sieht der Beschluss zum Wohn- und Mie­ten­pa­ket vor,
Mie­ter stär­ker vor Ver­drän­gung und wei­te­ren Miet­stei­ge­run­gen zu schüt­zen.

Für Mie­ter galt bis­her, dass beim Abschluss neu­er
Miet­ver­trä­ge die Ver­gleichs­mie­te der letz­ten vier Jah­re her­an­ge­zo­gen wur­de.
Zukünf­tig wer­den die letz­ten sechs Jah­re betrach­tet, so dass die
Ver­gleichs­mie­te sinkt. Die bereits gel­ten­de Miet­preis­brem­se wird um fünf Jah­re
ver­län­gert und kann von den Län­dern per Rechts­ver­ord­nung fest­ge­legt wer­den.
Ver­sto­ßen Ver­mie­ter gegen die Miet­preis­brem­se haben Mie­ter künf­tig den Anspruch
ihre zu viel gezahl­te Mie­te rück­wir­kend, für einen Zeit­raum von 30 Mona­ten,
zurück gezahlt zu bekom­men. Der Ver­stoß muss inner­halb der ers­ten 30 Mona­te
nach Miet­be­ginn ange­zeigt wer­den. Nicht nur auf­grund stei­gen­der Mie­ten, ver­lie­ren Mie­ter
ihren Wohn­raum, son­dern auch auf­grund von Umwand­lun­gen von Wohn­raum in
Eigen­tum. Daher sol­len die Mög­lich­kei­ten der Umwand­lun­gen redu­ziert
wer­den. 

Um den Erwerb von Eigen­tum anzu­rei­zen, soll die
Mak­ler­pro­vi­sio­nen künf­tig vom Käu­fer nur noch maxi­mal zur Hälf­te bezahlt
wer­den, wenn der Mak­ler vom Ver­käu­fer beauf­tragt wur­de. Zudem soll die
Woh­nungs­bau­prä­mie attrak­ti­ver gestal­tet wer­den, damit mehr För­de­run­gen in
Anspruch genom­men wer­den. Um mehr Bau­land zu gewin­nen, soll geprüft wer­den, wie
das Vor­ver­kaufs­recht durch Kom­mu­nen wei­ter­ent­wi­ckelt, aber auch wie
Brach­flä­chen reak­ti­viert wer­den kön­nen. Dafür soll ein Inves­ti­ti­ons­pro­gramm in
Höhe von 100 Mil­lio­nen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

 

 

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