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08. Juni 2016
Wahlkreis

Kei­ne wei­te­ren Zuge­ständ­nis­se beim Leih- und Werk­ver­trags­ge­setz

Kei­ne wei­te­ren Zuge­ständ­nis­se beim Leih- und Werk­ver­trags­ge­setz
08. Juni 2016
Wahlkreis

Der Gesetz­ent­wurf von Arbeits­mi­nis­te­rin Nah­les zur Ein­däm­mung
von Miss­brauch bei Leih­ar­beit und Werk­ver­trä­gen hät­te nach den Vor­stel­lun­gen
der SPD und den DGB Gewerk­schaf­ten in Dort­mund noch schär­fer sein kön­nen. Die
Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Sabine Poschmann und Mar­co Bülow sowie die
Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Nad­ja Lüders sehen in dem Ent­wurf einen wich­ti­gen Schritt.

Poschmann: „CDU und CSU haben die­ses wich­ti­ge Vor­ha­ben lan­ge
blo­ckiert. Um hier vor­an zu kom­men, muss­ten wir Kom­pro­mis­se ein­ge­hen. Klar ist,
wir hät­ten gern stren­ge­re Maß­nah­men getrof­fen. So feh­len die
Abgren­zungs­kri­te­ri­en zwi­schen Arbeit­neh­mern und Solo-Selb­stän­di­gen.“ Lüders
betont, dass man den Kom­pro­miss mit­tra­gen wer­de. Denn der Ent­wurf ent­hal­te
kla­re Regeln, die Miss­brauch und Lohn­drü­cke­rei ver­hin­der­ten. Es dür­fe im
par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren jedoch kei­ne wei­te­ren Zuge­ständ­nis­se an die Uni­on
geben.

Der Ent­wurf sieht vor, dass Leih­ar­bei­ter nur noch bis zu 18
Mona­ten in einem Betrieb ein­ge­setzt wer­den dür­fen. Zudem sol­len sie nach neun
Mona­ten den glei­chen Lohn erhal­ten wie die Stamm­be­leg­schaft. Hin­sicht­lich
der Werk­ver­trä­ge soll es zukünf­tig ein­fa­cher sein, zwi­schen Arbeit­neh­mer und
Arbeit­ge­ber zu unter­schei­den.

Rei­ter hebt das im Ent­wurf ent­hal­te­ne Ver­bot des Ein­sat­zes
von Leih­ar­bei­tern als Streik­bre­cher her­vor. „Damit wird dem Unter­lau­fen von
Arbeits­kampf­maß­nah­men nun end­lich ein Rie­gel vor­ge­scho­ben.“ Einig sind sich die
Abge­ord­ne­ten und die Gewerk­schafts­vor­sit­zen­de auch in der Beur­tei­lung der
Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten bei Ver­stö­ßen gegen die Rege­lun­gen. „Hier hät­ten wir uns
mehr Klar­heit und eine wesent­lich här­te­re Gang­art gewünscht. Ver­stö­ße soll­ten
für Arbeit­ge­ber deut­lich schmerz­haf­te­re Fol­gen haben. Eine bes­se­re Kon­trol­le
und Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen durch den Zoll wäre auch not­wen­dig gewe­sen“,
erklärt Bülow.

Hier die Pres­se­mit­tei­lung als PDF her­un­ter­la­den!

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