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17. Februar 2017
Wahlkreis

Gute Beschlüs­se fürs Hand­werk

Gute Beschlüs­se fürs Hand­werk
17. Februar 2017
Wahlkreis

„Mir war es wich­tig, dass Hand­wer­ker bei man­gel­haf­tem Mate­ri­al nicht auf ihren Ein- und Aus­bau­kos­ten sit­zen blei­ben“, kom­men­tiert die Mit­tel­stands­be­auf­trag­te der SPD-Bun­des-tags­frak­ti­on Sabine Poschmann die nach lan­gem Rin­gen mit dem Koali­ti­ons­part­ner erreich­ten Ver­bes­se­run­gen bei der Män­gel­ge­währ­leis­tung. „Zudem stär­ken wir mit den Ände­run-gen im Insol­venz­an­fech­tungs­recht die Rechts­si­cher­heit für Hand­werks­un­ter­neh­men im Ge¬schäftsverkehr deut­lich“, freut sich die Dort­mun­der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te über die mit dem Koali­ti­ons­part­ner erziel­te Eini­gung.

Die Neu­re­ge­lung der Män­gel­ge­währ­leis­tung sieht vor, dass Hand­wer­ker von Lie­fe­ran­ten, deren man­gel­haf­tes Mate­ri­al bei Kun­den ein­ge­baut wur­de, neben dem Mate­ri­al auch die Ein- und Aus­bau­kos­ten ersetzt bekom­men. Das schließt auch Fäl­le ein, bei denen man­gel­haf­tes Mate­ri­al – z.B. Wand­far­be ange­bracht wur­de. Damit wur­de ein zen­tra­les Vor­ha­ben für das Hand­werk aus dem Koali­ti­ons­ver­trag erfüllt. Poschmann bedau­ert jedoch, dass sich die CDU, gegen eine AGB-fes­te Aus­ge­stal­tung der Rege­lung sperr­te. Das Gesetz wird im März in den Bun­des­tag ein­ge­bracht.

Bereits ver­ab­schie­det wur­den Ände­run­gen im Insol­venz­an­fech­tungs­recht. Bis­her kön­nen sich Unter­neh­mer nicht sicher sein, ob sie erhal­te­ne Zah­lun­gen auf­grund einer spä­te­ren In-sol­venz­er­öff­nung zurück­zah­len müs­sen. Die Bil­dung von Rück­la­gen, um sich gegen die­ses Risi­ko abzu­si­chern, fällt ins­be­son­de­re klei­nen Unter­neh­men schwer. „Mit der Ver­kür­zung der Anfech­tungs­frist von zehn auf vier Jah­re, schaf­fen wir hier eine wesent­li­che Erleich­te­rung. “, betont Poschmann. Zudem wür­de die Anfech­tung durch eine neue Nach­weis­pflicht für Insol­venz­ver­wal­ter erschwert. Sie müs­sen nun bele­gen, dass Gläu­bi­ger bereits zum Zeit­punkt des Geschäfts­ab­schlus­ses wuss­ten, dass ihre Schuld­ner zah­lungs­un­fä­hig waren.

„Ein wesent­li­ches Anlie­gen war für uns auch ein bes­se­rer Schutz für Arbeit­neh­mer. Hier ha-ben wir uns durch­ge­setzt“, erklärt Poschmann. Künf­tig sol­len Löh­ne nicht mehr ange­foch­ten wer­den kön­nen, solan­ge zwi­schen Arbeits­leis­tun­gen und Lohn­zah­lung nicht mehr als drei Mona­te lie­gen.

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