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03. August 2016
Wahlkreis

Ent­las­tung für klei­ne Unter­neh­men – weni­ger Büro­kra­tie für alle.

Ent­las­tung für klei­ne Unter­neh­men – weni­ger Büro­kra­tie für alle.
03. August 2016
Wahlkreis

Sabine Poschmann, Mit­tel­stands­be­auf­trag­te:

Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te
wei­te­re Büro­kra­tie­ent­las­tungs­maß­nah­men, ins­be­son­de­re für mit­tel­stän­di­sche
Unter­neh­men, in Höhe von jähr­lich 360 Mil­lio­nen Euro ver­ab­schie­det. Damit wird
der im ver­gan­ge­nen Jahr mit dem ers­ten Gesetz zum Büro­kra­tie­ab­bau
ein­ge­schla­ge­ne Kurs kon­se­quent fort­ge­führt.

„Das
zwei­te Paket zur Ent­las­tung von Unter­neh­men zeigt, dass wir es mit dem
Büro­kra­tie­ab­bau ernst mei­nen. Allein durch den Weg­fall der steu­er­li­chen
Auf­be­wah­rungs­frist für Lie­fer­schei­ne wer­den die Unter­neh­men jähr­lich um 217
Mil­lio­nen Euro ent­las­tet. Bis­her muss­ten die­se sechs Jah­re lang in
Akten­schrän­ken gela­gert wer­den. Mit Erhalt bezie­hungs­wei­se Ver­sand der
ent­spre­chen­den Rech­nun­gen ent­fällt die­se Anfor­de­rung zukünf­tig.

Durch
die Anhe­bung des Schwel­len­werts für Rech­nun­gen bei Klein­be­trä­gen von 150 auf
200 Euro, ent­las­ten wir die Betrie­be um wei­te­re 43 Mil­lio­nen Euro. Ins­be­son­de­re
klei­ne­re Unter­neh­men spa­ren durch die Ände­rung Zeit und Geld. Denn der
Gesetz­ge­ber sieht für Klein­be­trags­rech­nun­gen wesent­lich weni­ger Anga­ben vor. So
ent­fal­len bei­spiels­wei­se fort­lau­fen­de Rech­nungs­num­mern und der Zeit­punkt der
Lie­fe­rung.

Dar­über
hin­aus pro­fi­tie­ren Arbeit­ge­ber mit ein oder zwei Mit­ar­bei­tern davon, dass der
Schwel­len­wert für das Lohn­steu­er-Anmel­de­ver­fah­ren von 4000 auf 5000 Euro
ange­ho­ben wird. Bleibt die Lohn­steu­er unter die­sem Betrag, so muss die
Anmel­dung beim Finanz­amt nur vier­tel­jähr­lich und nicht monat­lich erfol­gen.

Mit die­sen und wei­te­ren Maß­nah­men im zwei­ten Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz schaf­fen wir spür­ba­re Erleich­te­run­gen – vor allem für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men. Mit Sicher­heit wer­den wir noch wei­te­re Ent­las­tun­gen auf den Weg brin­gen. Ins­be­son­de­re soll­te der seit Jahr­zehn­ten unver­än­der­te Schwel­len­wert für die Abschrei­bung gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter unbe­dingt ange­ho­ben wer­den. Dies wür­de der gesam­ten Wirt­schaft sofort spür­bar nüt­zen.“

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