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12. Februar 2021
Wahlkreis

Eini­gung beim Lie­fer­ket­ten­ge­setz

Eini­gung beim Lie­fer­ket­ten­ge­setz
12. Februar 2021
Wahlkreis

Die Beharr­lich­keit von Huber­tus Heil hat sich aus­ge­zahlt: Das Lie­fer­ket­ten­ge­setz kommt. Damit wird Deutsch­land das wir­kungs­volls­te Gesetz zum Schutz der Men­schen­rech­te in der Euro­päi­schen Uni­on bekom­men. Die gesam­te Lie­fer­ket­te der Unter­neh­men wird dadurch in den Blick genom­men, denn die Rech­te der Arbei­ten­den enden nicht am Werks­tor!

Zum ers­ten Mal schaf­fen wir jetzt ein Gesetz zur unter­neh­me­ri­schen Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten. Kin­der­ar­beit und Skla­ven­ar­beit, Umwelt­zer­stö­rung und vie­les mehr wer­den dadurch wir­kungs­voll bekämpft. Das Gesetz gilt ab 2022 und sieht fol­gen­des vor: In Deutsch­land ansäs­si­ge Unter­neh­men mit mehr als 3000 Beschäf­ti­gen wer­den ab 2023 dazu ver­pflich­tet, Men­schen­rech­te in allen Schrit­ten der Wert­schöp­fung zu wah­ren. Fällt ein Miss­stand auf, muss das Unter­neh­men ein­grei­fen. Das gilt auch für Umwelt­be­lan­ge, wenn sie zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen füh­ren. Unter­neh­men mit 1000 Beschäf­ti­gen wer­den ab 2024 dar­auf ver­pflich­tet. 

Da eine Eva­lua­ti­on vor­ge­se­hen ist, gibt es spä­ter die Mög­lich­keit, noch nach­zu­schär­fen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det ihr hier: spd.de

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