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25. Oktober 2019
Wahlkreis

Büro­kra­tie­ab­bau vor­an­brin­gen — Zet­tel­wirt­schaft been­den

Büro­kra­tie­ab­bau vor­an­brin­gen — Zet­tel­wirt­schaft been­den
25. Oktober 2019
Wahlkreis

Mit den Stim­men der Koali­ti­on hat der Deut­sche Bun­des­tag heu­te das
Drit­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz (BEG III) beschlos­sen. Damit wird eine
wich­ti­ge Zusa­ge aus dem Koali­ti­ons­ver­trag umge­setzt. Mit dem Gesetz wer­den
Unter­neh­men sowie Bür­ge­rin­nen und Bür­ger spür­bar von Büro­kra­tie ent­las­tet.

„Wir haben in der ver­gan­ge­nen Wahl­pe­ri­ode die Serie der
Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­set­ze begon­nen und füh­ren die­se nun kon­se­quent fort. Mit
dem BEG III sor­gen wir für eine jähr­li­che Ent­las­tung von über einer Mil­li­ar­de
Euro. Das ist ein wei­te­rer Schritt nach vorn, der für Unter­neh­men Zeit- und
Geld­erspar­nis­se bringt.

Zen­tra­le Punk­te sind die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Arbeits­un­fä­hig­keits­mel­dung, Erleich­te­run­gen bei der Archi­vie­rung von
Steu­er­un­ter­la­gen und die Ein­füh­rung des digi­ta­len Mel­de­scheins im Hotel­ge­wer­be.
Ergän­zend wird ein Basis­re­gis­ter in Ver­bin­dung mit einer ein­heit­li­chen
Wirt­schafts­num­mer geschaf­fen. Damit wird das Regis­ter­we­sen ver­ein­heit­licht und
Dop­pel­mel­dun­gen ver­mie­den.

Im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren haben wir noch eini­ge
Ver­bes­se­run­gen durch­ge­setzt: So wird sicher­ge­stellt, dass die digi­ta­le
Umstel­lung auf die elek­tro­ni­sche Krank­schrei­bung rei­bungs­los gelingt und kei­ne
Nach­tei­le für Arbeit­neh­mer und Betrie­be ent­ste­hen. Auch erwei­tern wir den
Spiel­raum für Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne.

Damit wir an die­sem Punkt nicht ste­hen blei­ben, haben wir
Koali­ti­ons­par­tei­en in der gest­ri­gen Wirt­schafts­aus­schuss­sit­zung beschlos­sen,
zügig Inhal­te für ein wei­te­res Gesetz aus­zu­lo­ten. Der Fokus soll dann auf die
Redu­zie­rung von Büro­kra­tie- und Regu­lie­rungs­las­ten für Grün­der sowie auf die
Beschleu­ni­gung von Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für pri­va­te Bau- und Infra­struk­tur­maß­nah­men
gelegt wer­den.

Das BEG III tritt zum 1. Janu­ar 2020 in Kraft.“

Hier die Pres­se­mit­tei­lung als PDF her­un­ter­la­den!  

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