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26. November 2015
Wahlkreis

Bewähr­te Stan­dards in Frei­en Beru­fen erhal­ten

Bewähr­te Stan­dards in Frei­en Beru­fen erhal­ten
26. November 2015
Wahlkreis

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on ver­sucht zur­zeit auf ver­schie­de­nen Wegen den Dienst­leis­tungs­sek­tor zu dere­gu­lie­ren, was in Deutsch­land vor allem die Frei­en Beru­fe betrifft. Das lau­fen­de Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land ist eine Maß­nah­me. Sie zielt in ers­ter Linie auf die ver­bind­li­chen Ver­gü­tungs­sät­ze für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re, kurz HOAI, ab. Die EU-Kom­mis­si­on kri­ti­siert, dass dadurch Archi­tek­ten und Inge­nieu­re aus dem EU-Aus­land davon abge­hal­ten wer­den, sich in Deutsch­land nie­der­zu­las­sen. 

Ich hat­te hier­zu ein Gut­ach­ten des Wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes des Deut­schen Bun­des­ta­ges ange­for­dert. Die­ses stell­te ich heu­te bei der Ver­an­stal­tung „HOAI auf dem euro­päi­schen Prüf­stand“ des Aus­schus­ses der Ver­bän­de und Kam­mern der Inge­nieu­re und Archi­tek­ten für die Hono­rar­ord­nung e.V. (AHO) in Ber­lin vor. 

Im Gro­ßen und Gan­zen wer­den die Argu­men­te der EU gegen die HOAI kri­tisch bewer­tet. Und auch ich sehe die­se kri­tisch. Die HOAI erhält in Deutsch­land die klein­tei­li­ge und somit wohn­ort­na­he Struk­tur der Archi­tek­ten- und Inge­nieur­bü­ros, weil sie eine Abwärts­spi­ra­le beim Preis ver­hin­dert. Zudem trägt sie zu einer hohen Qua­li­tät der Dienst­leis­tun­gen und zum Schutz der Ver­brau­cher bei. Es gibt also gute und wich­ti­ge Grün­de, war­um wir fes­te Tari­fe in die­sem Bereich haben. Wir soll­ten die­se bewähr­ten Stan­dards nicht vor­schnell auf­ge­ben. Ich wer­de mich daher wei­ter für den Erhalt der HOAI ein­set­zen. 

 

 

 

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