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05. April 2021
Wahlkreis

Betriebs­rä­te-Moder­ni­sie­rungs­ge­setz

Betriebs­rä­te-Moder­ni­sie­rungs­ge­setz
05. April 2021
Wahlkreis

Betrieb­li­che Mit­be­stim­mung ist eines der Kern­ele­men­te unse­rer
Demo­kra­tie! In Deutsch­land gibt es aber zu vie­le Unter­neh­men ohne
Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung. Daher ver­ein­fa­chen wir die Grün­dung von
Betriebs­rä­ten, erwei­tern die Kom­pe­ten­zen und ver­bes­sern den Schutz
der­je­ni­gen, die einen Betriebs­rat grün­den:

?
Wir wei­ten das ver­ein­fach­te Wahl­ver­fah­ren für Betriebs­rä­te aus, es ist
künf­tig für Betrie­be mit bis zu 200 Beschäf­tig­ten mög­lich (bis­her 100)
? Initia­to­rin­nen und Initia­to­ren einer Betriebs­rats­wahl wer­den bes­ser vor Kün­di­gun­gen geschützt
? Betriebs­rä­te erhal­ten mehr Mit­be­stim­mungs­rech­te bei Fra­gen der Wei­ter­bil­dung und mobi­lem Arbei­ten
? Auch nach der Coro­na-Pan­de­mie wer­den digi­ta­le Betriebs­rats­sit­zun­gen mög­lich sein

https://www.vorwaerts.de/artikel/mitbestimmung-betriebsraete-modernisierungsgesetz-aendert  

 

 

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