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05. Februar 2021
Wahlkreis

Aus­tausch mit der Dort­mun­der Fri­seur-Innung

Aus­tausch mit der Dort­mun­der Fri­seur-Innung
05. Februar 2021
Wahlkreis

Seit ver­gan­ge­ner Woche bin ich mit vie­len Fri­seu­ren im Gespräch, ges­tern mit der Innung auch vor Ort. Vie­le sehen sich mit dem Rücken zur
Wand. Ich kann nur sagen: Hal­tet durch! Die Hil­fen sol­len laut Wirt­schafts­mi­nis­ter Alt­mai­er (CDU) ab Mit­te des
Monats flie­ßen.

Um Unter­neh­men ein­fa­cher und bes­ser zu unter­stüt­zen, haben wir die Über­brü­ckungs­hil­fe ver­bes­sert. Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men, die in einem Monat einen
Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 30 Pro­zent im Ver­gleich zum Refe­renz­mo­nat
im Jahr 2019 erlit­ten haben. Sie kön­nen die Über­brü­ckungs­hil­fe III für
den betref­fen­den Monat bean­tra­gen. Ein dar­über­hin­aus­ge­hen­der Nach­weis
ent­fällt. Der För­der­zeit­raum umfasst den Novem­ber 2020 bis Juni 2021. Außer­dem haben wir die monat­li­chen Höchst­be­trä­ge deut­lich erhöht und
ver­ein­heit­licht: Unter­neh­men kön­nen bis zu 1,5 Mil­lio­nen Euro
Über­brü­ckungs­hil­fe pro Monat erhal­ten (statt 200.000 bzw. 500.000 Euro).

Die Abschlags­zah­lun­gen wer­den auf 100.000 Euro erhöht. Ers­te Abschlags­zah­lun­gen sind im Febru­ar zu erwar­ten, die end­gül­ti­ge
Beschei­dung durch die Län­der ab März. Wie bis­her gilt: Die Fix­kos­ten­er­stat­tung
ist abhän­gig vom Umsatz­rück­gang.

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