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30. November 2018
Wahlkreis

Arbeit­neh­mer für Digi­ta­li­sie­rung fit machen

Arbeit­neh­mer für Digi­ta­li­sie­rung fit machen
30. November 2018
Wahlkreis

Mit dem heu­te beschlos­se­nen Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz
ergrei­fen wir eine gan­ze Rei­he von Maß­nah­men, um Beschäf­tig­te zu för­dern und zu
ent­las­ten.

Denn künf­tig kön­nen Arbeit­neh­mer, die sich beruf­lich
fort­bil­den möch­ten, eine Wei­ter­bil­dung pro­blem­los bei der Bun­des­agen­tur für
Arbeit bean­tra­gen – und zwar unab­hän­gig von Qua­li­fi­ka­ti­on, Alter oder
Betriebs­grö­ße. Hat ein Arbeit­neh­mer eine sol­che Wei­ter­bil­dung bean­tragt, kommt
die Bun­des­agen­tur für Arbeit auch für einen Groß­teil der anfal­len­den Kos­ten
auf. Um auch Beschäf­tig­ten in klei­ne­ren Unter­neh­men die Chan­ce auf
Wei­ter­bil­dung zu geben, gilt dabei: je klei­ner der Betrieb, umso mehr Kos­ten
wer­den über­nom­men. Damit gehen wir einen ers­ten, wich­ti­gen Schritt in
Rich­tung einer Arbeits­ver­si­che­rung!

Zusätz­lich stär­ken wir die Rech­te von kurz­zei­tig
Beschäf­tig­ten. Hat ein Arbeit­neh­mer künf­tig inner­halb von 30 Mona­ten zwölf
gear­bei­tet, hat er bereits Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld. Bis­lang muss­te man
die­ses Pen­sum inner­halb von 24 Mona­ten schaf­fen.

Teil des Geset­zes ist zudem, dass künf­tig auch im
Luft­ver­kehr Betriebs­rats­grün­dun­gen unein­ge­schränkt mög­lich sind.

Zu guter Letzt konn­ten wir errei­chen, dass Arbeit­neh­mer
weni­ger von ihrem Gehalt in die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ein­zah­len müs­sen. Dazu
sinkt der ent­spre­chen­de Bei­trags­satz um 0,5 Pro­zent­punk­te. Bei einem
Brut­to­ein­kom­men von 3.000 Euro hat man damit künf­tig 90 Euro im Jahr mehr zur
Ver­fü­gung. Das Gesetz tritt zum 1. Janu­ar 2019 in Kraft.

 

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